Auch im Gebäudesektor ist der Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen in Deutschland hoch –
2018 betrugen sie etwa 14 Prozent der gesamten CO2-Emissionen. Zählt man noch die
weiteren
Emissionen hinzu, die bei der Herstellung von Strom, Fernwärme oder Baustoffen entstehen
käme man sogar auf 28 Prozent. Diese Emissionen werden aber derzeit der Industrie und
Energiewirtschaft zugerechnet. Gleichzeitig verdeutlichen sie die Bedeutung der
energetischen Gebäudesanierung, des Austausches alter Heizungsanlagen und des Einsatzes von
klimafreundlichen Baumaterialien. Deswegen ist es wichtig, in diesem Sektor mit einer
CO2-Bepreisung gegenzusteuern.
So werden zum Beispiel in privaten Haushalten durch den Betrieb von Feuerungsanlagen für die
Raumwärme- und Warmwasserbereitstellung Treibhausgase emittiert und immerhin über 90 % der
Energie für die Wärmeproduktion verbraucht. Gleichzeitig variiert die Höhe der Emissionen je
nach Art und Alter der Anlagen, der Gebäudesanierung und Isolierung sowie je nach
Außentemperaturen.
Der CO2 Preis wird in diesem Bereich ebenfalls wirksam und an die
Eigentürmer*innen bzw. an
die Mieter*innen weitergereicht. Die Preise steigen in Deutschland also auch hier für die
Verbraucher*innen - derzeit um 9,57 Cent beim Heizöl, und um 6, 5 Cent pro 10
Kilowattstunden (kWh) beim Erdgas.
Je nachdem, wie die Kosten für die Wärmeerzeugung bezahlt werden (direkt beim Lieferanten
oder über die Betriebskosten) erfolgt die Abrechnung der höheren Kosten bereits in 2021
durch höhere Energiepreise oder eventuell erst in 2022 mit der Betriebskostenabrechnung.
Mietende haben außer dem individuellen Heizverhalten bisher leider keinen Einfluss auf die
zusätzlichen Kosten durch den CO2 Preis – denn das Heizungssystem oder der
Sanierungsgrad
(z.B. Wärmedämmung) eines Hauses liegt im Verantwortungsbereich der Eigentümer*innen.
Deswegen wird zum Beispiel eine Beteiligung der Eigentürmer*innen an den steigenden
Heizkosten diskutiert.
In Deutschland werden Empfänger*innen von Wohngeld entlastet, indem das Wohngeld 2021 um zehn
Prozent stieg, um soziale Härten durch höhere Heizkosten zu vermeiden.
Eigentümer*innen werden durch Maßnahmen im Klimaschutzprogramm dabei unterstützt, einen
Beitrag zur Wärmewende zu leisten. Hier steht die Förderung von Investitionen zur
energetischen Verbesserung im Vordergrund.